Das Notfunkgerät für den Jagd.
Zugelassen mit dem REGA Notfunkkanal.
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JAGD-NOTFUNK

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(Diese Seite dient ausschliesslich als information)

Jagdrettungs- und Notfunkgerät Omni 1414

Direkt per Knopfdruck mit der Rega Einsatzzentrale verbunden! Ausverkauft, nur Service, Zubehör und Reparaturen Jagdlabel
Das Jagd-1414 und das Omni 1414 arbeiten auf der Frequenz von 161,300 MHz und werden über das Regafunknetz betrieben. Die Ausgangsleistung beträgt 2,5 Watt. Mit dem Testknopf (gelb) können Sie prüfen ob Sie sich im Vesorgungsbereich des Regafunknetzes befinden. Im positiven Fall hören Sie eine Tonfolge als Quittung. Mit dem Emergencyknopf (rot) können Sie in Notsituationen um Hilfe rufen. Ihr Funkspruch gelangt direkt in die Regaeinsatzzentrale oder wird von einem anderen Hörer aufgefangen. Sie können mit den anrückenden Rettungsmannschaften (Heli, Bodenpersonal und jedem anderen Gerätebesitzer) kommunizieren und diese einweisen. Der Unterschied zwischen dem Jagd-1414 und dem Omni 1414 ist, dass das Jagd-1414 nur mit dem E-Kanal (161.300MHz) bestückt ist und keine zusätzlichen Kanäle programmiert werden können. Die Seriennummern der verkauften Geräte werden der Jagdverwaltung gemeldet. Beim Omni 1414 haben Sie die Möglichkeit weitere bis 9 Kanäle zu programmieren. Ansonsten sind die Geräte baugleich und alles Zubehör kann für beide verwendet werden.

Jagd-1414
Die Verordnung des Bundes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Januar 1988 (JSV) verbietet gemäss Art. 2 Funkgeräte als Hilfsmittel für die Jagd. Das heisst, das Funkgeräte als Kommunikationsmittel für die JagdausübungBock nicht gestattet sind.  Beim Jagd-1414 handelt es sich um ein Hilfsmittel, welches nicht für die Jagd eingesetzt werden kann. Es ist nur ein Rettungskanal programmiert, welcher die Verbindung direkt zur REGA in Zürich  herstellt. Bis zur  Drucklegung dieses Prospektes haben folgende Kantone das Jagd-1414 zugelassen: Obwalden, Zürich, Schwyz, Graubünden, St. Gallen, Tessin, Solothurn, Luzern und Bern. Da die Verordnung des Bundes das Gerät grundsätzlich zulässt, ist damit zu rechnen, dass andere kantone die Bewilligung auch erteilen. 

Antenne
Jagd-REGA


Die Anlage darf in der Schweiz betrieben werden
L'installation peut être exploitée en Suisse
L'impianto può essere eserciato in Svizzera
Bemerkung
Dieses Gerät weder darf, noch kann nicht mit zusätzlichen Kanälen programmiert werden!